Die
Rechtsprechung erweitert laufend die Möglichkeiten
der Ärzte, Patienten über das Internet zu informieren.
Doch müssen auch weiterhin die Berufsordnungen für Ärzte
und andere gesetzliche Vorgaben beachtet werden.
Soweit es uns gesetzlich
möglich ist – Nichtjuristen dürfen keine
Rechtsberatung anbieten - helfen wir mit Informationen weiter,
u.a. der Broschüre der Landesärztekammer zum Thema "Internet"
sowie einer umfangreichen Sammlung von Fachartikeln. So vermeiden
Sie unnötigen Ärger.
Wenn dennoch Fragen offen
bleiben oder Sie eine verbindliche Rechtsprüfung wünschen,
hilft unser Partner gern weiter – eine Rechtsanwaltskanzlei,
die sich auf Arztwerberecht spezialisiert hat. Fragen
Sie uns! |