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Die Rechtsprechung erweitert laufend die Möglichkeiten der Ärzte, Patienten über das Internet zu informieren. Doch müssen auch weiterhin die Berufsordnungen für Ärzte und andere gesetzliche Vorgaben beachtet werden.

Soweit es uns gesetzlich möglich ist – Nichtjuristen dürfen keine Rechtsberatung anbieten - helfen wir mit Informationen weiter, u.a. der Broschüre der Landesärztekammer zum Thema "Internet" sowie einer umfangreichen Sammlung von Fachartikeln. So vermeiden Sie unnötigen Ärger.

Wenn dennoch Fragen offen bleiben oder Sie eine verbindliche Rechtsprüfung wünschen, hilft unser Partner gern weiter – eine Rechtsanwaltskanzlei, die sich auf Arztwerberecht spezialisiert hat. Fragen Sie uns!